Impressum:

 NES Bau GmbH

Harkortstraße 10,

04107 Leipzig

info@nesbau-group.de

Registergericht: Amtsgericht Leipzig

Eintrag im Handelsregister: HRB 40092

AGB

1. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mischpacha Invest GmbH, Unter den Linden 24, nachfolgend Nesbau-Gruppe genannt, liegen allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und Leistungen zwischen der Nesbau-Gruppe und ihren Kunden oder Lieferanten zugrunde. Eine mündliche oder schriftliche Bestellung oder die Annahme eines Angebotes gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen enthalten. Bestimmungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur gültig, wenn Nesbau-Group ihnen schriftlich zugestimmt hat. Die Nesbau-Gruppe ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Vorankündigung zu ändern. Mit Zugang der Änderungsmitteilung hat der Kunde das ausschließliche Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

2. Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

Alle Angebote der Nesbau-Group sind freibleibend und unverbindlich. An die Nesbau-Gruppe gerichtete Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Nesbau-Gruppe schriftlich bestätigt werden. Die Auftragsbestätigung wird durch die Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder den offensichtlichen Beginn des Projektes ersetzt. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie von Nesbau-Group schriftlich bestätigt werden. Nesbau-Group ist nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrages zu akzeptieren. Nesbau-Group ist berechtigt, den Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem Grundangebot bzw. dem Vertrag mit Anlagen. Die Nesbau-Gruppe erbringt Dienstleistungen im Bereich der Visualisierung und Animation, insbesondere die grafische oder animierte Darstellung von Objekten aller Art oder deren Bearbeitung. Die Darstellung erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten technischen Informationen. Im Vordergrund steht dabei der Gesamteindruck des Werkes. Die Erarbeitung von gestalterischen Detaillösungen gehört in der Regel nicht zum Umfang der beauftragten Leistungen. Die Nesbau-Gruppe prüft nicht die technische Realisierbarkeit des Vorhabens oder die Einhaltung der Regeln der Technik. Grundlage aller Aufträge ist grundsätzlich die Erbringung einer vereinbarten Leistung und nicht ein bestimmtes Ergebnis. Die Nesbau-Gruppe ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendiger Bevollmächtigter zu bedienen. In diesem Fall werden die Bevollmächtigten nicht Vertragspartner des Kunden. Wird die Erfüllung des Auftrages durch den Kunden verzögert oder behindert, insbesondere durch verspätete Erteilung notwendiger Informationen, ist Nesbau-Group berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Vergütung zu verlangen oder den Auftrag abzulehnen. In diesem Fall ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

3. Fertigstellungs und Liefertermine, Mitwirkungspflichten des Kunden und Teilleistungen

Die angegebenen Fertigstellungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Nesbau-Group ausdrücklich schriftlich bestätigt. Werden ausnahmsweise verbindliche Fertigstellungs- und Liefertermine schriftlich vereinbart, so sind diese nur verbindlich, solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere der rechtzeitigen Erteilung der erforderlichen Informationen, nachkommt. Verzögert er die Fertigstellung der Arbeiten, verlängern sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Unterbrechung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Nesbau-Group ist grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde unterstützt Nesbau-Group bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung der für die Auftragsabwicklung notwendigen technischen Informationen, wie Zeichnungen, Bilder, Skizzen etc. durch den Kunden per Post, E-Mail oder Fax. Der Kunde führt alle Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten durch. Die Nesbau-Gruppe führt keine Vor-Ort-Prüfungen, Messarbeiten oder ähnliches durch. Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen per Post, E-Mail oder Fax kostenlos zur Verfügung zu stellen.

4. Leistung und Abnahme

Die Leistung gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber als erbracht. Die Übergabe erfolgt in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde. Wurde vereinbart, dass das Werk in digitaler Form geliefert wird, erhält der Auftraggeber es per E-Mail im PDF- oder JPG-Format. Wurde vereinbart, dass das Werk in Papierform abgeliefert wird, wird es dem Auftraggeber per Post zugestellt. Subjektive oder gestalterische Ansichten oder Meinungen des Auftraggebers sind kein Grund, die Annahme der Leistungen zu verweigern. Bei der Ausführung des Auftrages besteht grundsätzlich eine Gestaltungs- und Ideenfreiheit. Die Nesbau-Gruppe ist nicht verpflichtet, die Daten oder sonstige Projektunterlagen nach Ablauf des Vertrages aufzubewahren.

5. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Jeder Auftrag an die Nesbau-Gruppe stellt einen Urheberrechtsvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist. Alle in digitaler oder gedruckter Form erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht, auch wenn im Einzelfall die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sind. Alle Werke dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Nesbau-Gruppe nicht im Original verändert oder vervielfältigt werden. Jede Nachahmung, auch auszugsweise, ist verboten. Die Nesbau-Gruppe räumt dem Auftraggeber das einfache, für den vorgesehenen Zweck erforderliche Nutzungsrecht ein. Als Verwendungszweck gilt ausschließlich der vom Kunden angegebene Zweck. Eine Mehrfachnutzung, z.B. für ein anderes Projekt, bedarf der Zustimmung von Nesbau-Group und ist honorarpflichtig. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ohne Zustimmung der Nesbau-Gruppe ist nicht zulässig. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über. Umsetzungsvorschläge oder Auskünfte des Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht haben keinen Einfluss auf die Vergütung und begründen keine Miturheberschaft.

6. Vergütung und Zahlungsziel

Die Vergütung für die erbrachte Leistung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien (Angebot, Auftragsbestätigung) und ist ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den Kunden in der im Angebot oder Vertrag beschriebenen Form fällig. Der Kunde erwirbt das Recht, das Werk im vereinbarten Rahmen zu nutzen, erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung. Bei Teilleistungen ist eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der erbrachten Teilleistungen zu leisten. Die Nesbau-Gruppe ist jederzeit berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen oder entsprechende Sicherheiten vom Kunden zu verlangen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht in der Weise, dass der Auftrag bearbeitet werden kann, so ist die gesamte Auftragssumme abzüglich ersparter Fremdleistungen zu zahlen, auch wenn die vereinbarte Leistung von Nesbau-Group nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Der Kunde hat seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, insbesondere wenn er die für die Bearbeitung des Auftrages notwendigen Informationen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt hat. Nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Erteilung der Auskunft ist die Nesbau-Gruppe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarte Vergütung unter Abzug der durch die Inanspruchnahme Dritter ersparten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Dies gilt auch für Zwischenrechnungen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Nesbau-Gruppe berechtigt, Mahngebühren zu erheben. Im Falle des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Darüber hinaus ist die Nesbau-Gruppe berechtigt, fällige Zahlungen im Namen des Kunden auf eigene Rechnung rechtswirksam einzufordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Nesbau-Gruppe auch berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder weitere Leistungen einzustellen. Nesbau-Group haftet nicht für Folgeschäden.

7. Eigentumsvorbehalt

Die erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Nesbau-Gruppe räumt dem Kunden lediglich die Rechte zur Nutzung der erbrachten Leistungen ein. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Nesbau-Group ist nicht verpflichtet, dem Kunden 3D-Modelldaten zur Verfügung zu stellen. Hat Nesbau-Group dem Kunden das erstellte Werk in digitaler Form überlassen, darf es nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nesbau-Group verändert werden. Die Übersendung von Unterlagen, sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung nicht berechtigt, die eingereichten Arbeiten zu nutzen. Die Nesbau-Gruppe hat jederzeit das Recht, die für den Kunden erstellten Arbeiten für Eigenwerbung zu nutzen.

8. Haftung, Garantie und Vorlagen

Die Nesbau-Gruppe haftet nicht für Vollmachten. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch für die Vollmachten der Nesbau-Gruppe. Die Nesbau-Gruppe verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt bei der Ausführung. Für die zur Verfügung gestellten Originalunterlagen oder Vorlagen haftet die Nesbau-Gruppe jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nesbau-Gruppe haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt aus Fehlern resultieren. Dies gilt sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten. Ein über das vereinbarte Entgelt hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Beauftragt die Nesbau-Gruppe Drittunternehmen mit der Durchführung eines Auftrages, so sind diese Auftragnehmer nicht von der Nesbau-Gruppe beauftragt. Die Nesbau-Gruppe haftet nur im Falle eigenen Verschuldens und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Nesbau-Gruppe haftet nicht für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder übermittelten Unterlagen oder deren Inhalt; insbesondere ist die Nesbau-Gruppe nicht verpflichtet, sich mit Rechtsansprüchen Dritter auseinanderzusetzen; vielmehr verpflichtet sich der Auftraggeber, nur solche Unterlagen zu übermitteln, zu deren Übermittlung er berechtigt ist und die keine Rechte Dritter verletzen. Nach Erhalt der Arbeitsergebnisse ist der Kunde verpflichtet, diese vor der weiteren Verwendung unverzüglich auf Ansprüche zu prüfen. Unterlässt er dies und verwendet er die Unterlagen weiter, so stellt er die Nesbau-Gruppe von jeglicher Haftung, auch für Ansprüche Dritter, frei. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für subjektive oder gestalterische Ansichten oder Meinungen des Kunden sowie für eine weitere Verwendung, die sich für den Kunden als nicht erfolgreich erwiesen hat. Beanstandungen technischer Art müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Nesbau-Group geltend gemacht werden. Danach gilt die Leistung als mangelfrei erbracht. Die Nesbau-Gruppe ist berechtigt, Garantien unter dem Vorbehalt der Nachbesserung zu gewähren. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

9. Gestaltungsfreiheit

Während der gesamten Auftragsabwicklung wird grundsätzlich die Gestaltungs- und Ideenfreiheit gewahrt. Konstruktionsansprüche sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers werden nur gegen Aufpreis erfüllt.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Nesbau-Group. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.